
Die Theaterpaten e.V. Rhein-Main
Im März 2017 hat sich der Verein Theaterpaten e.V. gegründet.
Vom Finanzamt Wiesbaden wurde uns die Gemeinnützigkeit bescheinigt, so dass Spenden an die Theaterpaten steuersenkend geltend gemacht werden können.
(Auszug aus der Satzung)
Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auch im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Der Zweck des Vereins ist die Ermöglichung der Teilnahme an Kunst und Kultur für sozialbenachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch finanzielle und personelle Unterstützung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den gemeinsamen Besuch von künstlerischen Aufführungen (Schauspiel, Oper, Ballett, Konzerte, u.ä.), den Besuch von Lesungen und Museen, die finanzielle und/oder personelle Unterstützung von Theaterprojekten, Unterstützung von Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen bei der Konzeption und Umsetzung entsprechender Veranstaltungen und Besuchen.
Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wir sind als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Freiwillige Arbeit braucht freiwillige Unterstützung!
Jede noch so kleine Spende hilft uns, das zu tun, was wir am besten können. Helfen!